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EU-TIERTRANSPORTVERORDNUNG

WER WELCHEN NACHWEIS BRAUCHT

Die Bundesländer haben sich nun auf einen einheitlichen Umgang mit der EU-Tiertransportverord­nung geeinigt. Nicht betroffen sind lediglich die Hobbyhalter.


 

Die Unsicherheit der Pferdehalter und Reiter bezüglich der EU-Tiertransportverordnung dürfte ein Ende haben. Die Arbeitsgruppe der Länder, die bis vor kurzem an einem Hand­buch zur Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland arbeitete, ist nun zu einer Eini­gung gekommen und hat das Handbuch ver­abschiedet. Von nun an soll die Umsetzung der EU-Verordnung in ganz Deutschland gleich gehandhabt werden.

Die betreffende Verordnung EG 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport war bereits zum 5. Januar 2007 in Kraft getre­ten. Sie war in erster Linie für den Schutz von Schlachttieren beim Transport gedacht. Eine Übergangsfrist, in der Betroffene die ent­sprechenden Befähigungsnachweise erwer­ben können sollten, ist zum 5. Januar 2008 abgelaufen. Bis jetzt herrschte jedoch große Unsicherheit darüber, wer von den Pferde­haltern einen Befähigungsnachweis braucht. Die Formulierung, jeder, der „Transport zu
kommerziellen Zwecken" durchführt, war nicht eindeutig genug.

Stichwort „kommerzieller Zweck"

Nun steht fest, wer von der Verordnung betrof­fen ist und wer nicht. Definitiv nicht betroffen sind Hobbyhalter und Reiter, die ihre Pferde z.B. zum Turnier, in den Urlaub oder zum Tierarzt fahren. Sie können - unabhängig von der Entfernung - weiterfahren wie bisher und benötigen keinen Befähigungsnachweis oder sonstige Zulassungen.

Anders sieht es aus für alle, die Transporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätig­keit durchführen, sobald sie Pferde weiter als 65 km transportieren. Ulrike Marschner, Tier­schutz-Referentin des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher­schutz, die selbst am Handbuch zur Umsetzung der Verordnung mitgearbeitet hat, erläutert:


„Jeder, der für seine Tätigkeit mit Pferden steu­erlich veranlagt ist, ist von der Tiertransport­verordnung betroffen. Das bedeutet z.B.: Land­wirte, Betriebsleiter, professionelle Trainer und auch Züchter, die in größerem Maße züchten und verkaufen."

Wer zu diesem Personenkreis gehört, braucht ab sofort zwei Dinge: eine Zulassung als Trans­portunternehmer und einen Befähigungs­nachweis. Letzteren bekommt man nach einer entsprechenden Schulung, welche die Kreisver-waltungsbehörden - meist die Veterinärämter - durchführen. Die Kosten für den Nachweis sind je nach Bundesland unterschiedlich, nach Ansicht von Ulrike Marschner überschreiten sie 50 Euro jedoch nicht. Landwirte und Pferdewirte, die ihre Ausbil­dung nach dem 5. Januar 2007 abgeschlossen haben, benötigen zwar den Befähigungsschein, brauchen aber keinen extra Kurs zu machen. In ihre Ausbildung wurde das notwendige Wissen zum Tiertransport bereits integriert. Für alle anderen Pferde- und Landwirte gilt, dass auch sie eine Schulung machen müs­sen. Bei Landwirten kann eventuell eine Sach­kundeschulung zum Transport anderer Tiere „angerechnet" werden.

Kontrollen möglich

„Guten Tag, den Führerschein, den Befähi-gungsschein und ihre Zulassung als Trans­portunternehmen, bitte...". Im Prinzip kann die Polizei ab sofort Tiertransporte bei Ver­kehrskontrollen anhalten und überprüfen, ob die notwendigen Unterlagen vorhanden sind, die Verordnung ist bereits in Kraft. Nur wer erkennbar Hobbyhalter ist, kommt so davon. Woran ein Hobby-Pferdetransporteur zwei­felsfrei zu identifizieren ist, ist nicht formuliert, ein Turnierreiter sei aber auch von der Polizei zu erkennen, glaubt Ulrike Marschner.


 

Pferdebetrieb März/April 2008


 


Heimke Thiel
info@lewitzerfreunde