Die Unsicherheit der Pferdehalter und Reiter bezüglich der EU-Tiertransportverordnung dürfte ein Ende haben. Die Arbeitsgruppe der Länder, die bis vor kurzem an einem Handbuch zur Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland arbeitete, ist nun zu einer Einigung gekommen und hat das Handbuch verabschiedet. Von nun an soll die Umsetzung der EU-Verordnung in ganz Deutschland gleich gehandhabt werden.
Die betreffende Verordnung EG 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport war bereits zum 5. Januar 2007 in Kraft getreten. Sie war in erster Linie für den Schutz von Schlachttieren beim Transport gedacht. Eine Übergangsfrist, in der Betroffene die entsprechenden Befähigungsnachweise erwerben können sollten, ist zum 5. Januar 2008 abgelaufen. Bis jetzt herrschte jedoch große Unsicherheit darüber, wer von den Pferdehaltern einen Befähigungsnachweis braucht. Die Formulierung, jeder, der „Transport zu
kommerziellen Zwecken" durchführt, war nicht eindeutig genug.
Stichwort „kommerzieller Zweck"
Nun steht fest, wer von der Verordnung betroffen ist und wer nicht. Definitiv nicht betroffen sind Hobbyhalter und Reiter, die ihre Pferde z.B. zum Turnier, in den Urlaub oder zum Tierarzt fahren. Sie können - unabhängig von der Entfernung - weiterfahren wie bisher und benötigen keinen Befähigungsnachweis oder sonstige Zulassungen.
Anders sieht es aus für alle, die Transporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, sobald sie Pferde weiter als 65 km transportieren. Ulrike Marschner, Tierschutz-Referentin des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, die selbst am Handbuch zur Umsetzung der Verordnung mitgearbeitet hat, erläutert:
„Jeder, der für seine Tätigkeit mit Pferden steuerlich veranlagt ist, ist von der Tiertransportverordnung betroffen. Das bedeutet z.B.: Landwirte, Betriebsleiter, professionelle Trainer und auch Züchter, die in größerem Maße züchten und verkaufen."
Wer zu diesem Personenkreis gehört, braucht ab sofort zwei Dinge: eine Zulassung als Transportunternehmer und einen Befähigungsnachweis. Letzteren bekommt man nach einer entsprechenden Schulung, welche die Kreisver-waltungsbehörden - meist die Veterinärämter - durchführen. Die Kosten für den Nachweis sind je nach Bundesland unterschiedlich, nach Ansicht von Ulrike Marschner überschreiten sie 50 Euro jedoch nicht. Landwirte und Pferdewirte, die ihre Ausbildung nach dem 5. Januar 2007 abgeschlossen haben, benötigen zwar den Befähigungsschein, brauchen aber keinen extra Kurs zu machen. In ihre Ausbildung wurde das notwendige Wissen zum Tiertransport bereits integriert. Für alle anderen Pferde- und Landwirte gilt, dass auch sie eine Schulung machen müssen. Bei Landwirten kann eventuell eine Sachkundeschulung zum Transport anderer Tiere „angerechnet" werden.
Kontrollen möglich
„Guten Tag, den Führerschein, den Befähi-gungsschein und ihre Zulassung als Transportunternehmen, bitte...". Im Prinzip kann die Polizei ab sofort Tiertransporte bei Verkehrskontrollen anhalten und überprüfen, ob die notwendigen Unterlagen vorhanden sind, die Verordnung ist bereits in Kraft. Nur wer erkennbar Hobbyhalter ist, kommt so davon. Woran ein Hobby-Pferdetransporteur zweifelsfrei zu identifizieren ist, ist nicht formuliert, ein Turnierreiter sei aber auch von der Polizei zu erkennen, glaubt Ulrike Marschner.