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Zuchtbuchordnung

B.V. Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen

B.V. 19 Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers

- nach Maßgabe des VPZ / MV -

Ursprung der Rasse Lewitzer: Die Rasse Lewitzer hat ihren Ursprung in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgehend von regionalen Populationen gescheckter Kleinpferde im Großraum Teterow erfolgte ab 1971 eine Konzentration der Zucht im VE Gut „Lewitz“, Neustadt/Glewe. Die Grundlage bildeten Zuchtpferde mit Tobianoscheckung, die den Typen B2 oder B3 des Kleinpferdes der DDR entsprachen. Nachkommen dieser Pferde sind entsprechend den jeweils geltenden Zuchtbüchern, auch unter Hereinnahme des arabischen und englischen Vollblutes sowie ausgewählter Reitponyrassen, als Lewitzer bzw. Pinto-Typ Lewitzer registriert worden.

 

Vorbemerkung

Der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern, Speicherstr. 11, 18273 Güstrow, ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Lewitzer führt. Die in dieser ZBO / MV / MV festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen.

Im Sinne von § 1a Nummer 1 und Nummer 2 der Verordnung über Zuchtorganisationen werden in dieser ZBO / MV / MV durch die Allgemeinen Bestimmungen sowie die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse des Lewitzers für

 a) das System der Abstammungsaufzeichnung durch die                                   Allgemeinen Bestimmungen:    ZBO / MV / MV § 4, (5), 7, 8, 9

 

b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die 

Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers

                                                           ZBO / MV / MV § 519a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale

                                                           ZBO / MV / MV § 519b Zuchtmethode

 

c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung durch die

           Allgemeinen Bestimmungen: ZBO / MV / MV § 11, 12, 13

 d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die

Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers                                  ZBO / MV / MV § 519a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale

 e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte durch die

     Allgemeinen Bestimmungen:     ZBO / MV / MV § 4, (5), 7, 8, 9 und

     Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers                                  ZBO / MV / MV § 519c Unterteilung der Zuchtbücher

                                                           ZBO / MV / MV § 519d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

 

f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die

           Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse des Lewitzers

                                                ZBO / MV / MV § 519d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

                                                                     (1) Zuchtbuch für Hengste

                                                                     (2) Zuchtbuch für Stuten

  eingehalten.

 

§ 519a Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale                                           

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 b) und d))

 Für die Zucht des Lewitzer gilt folgendes Zuchtziel:

 

Rasse                                                Lewitzer

Herkunft                                           Mecklenburg - Vorpommern

Größe                                                130 - 148 cm

Farben                                              Tobianoscheckung (Plattenscheckung)

Gebäude

                        Kopf                            trocken; großes klares Auge; breite Stirn;      

                                                           mittellange Ohren; gerade bis leicht konkaver  

                                                           Nasenrücken; Ganaschenfreiheit.

 

                        Hals                            mittellange gut ausgeformte Halsung, Unterhals

                                                          unerwünscht

 

                        Körper                        ausgeglichene Proportionen - ausgeprägter

                                                         Widerrist; gut bemuskelte schräg gelagerte Schulter

                                                         mit  guter Brusttiefe und -breite; geschlossene

                                                         Mittelhand; gut bemuskelte lange mäßig geneigte

                                                         Kruppe.

 

                        Fundament                trocken, kräftig mit gut ausgebildeten Gelenken

                                                         und gut geformten Hufen; korrekte

                                                         Gliedmaßenausformung und Gliedmaßenstellung.

 

Bewegungsablauf                           raumgreifend, taktmäßig, ausreichend elastisch bei

                                                        leichter Aktion mit deutlichem Schub aus der

                                                        Hinterhand.

 

Einsatzmöglichkeiten                     vielseitig einsetzbares Reit- und Fahrpony für

                                                        Freizeit- und Turniersport im Kinder- und

                                                        Jugendbereich

 

Besondere Merkmale                     ein im Ponytyp stehendes geschecktes Pferd;

                                                        robust; anspruchslos; umgängliches freundliches

                                                        Temperament; charakterstark; gelehrig; fruchtbar,

                                                        langlebig; leistungsbereit; schnelles

                                                        Regenerationsvermögen.


 

§ 519b Zuchtmethode

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 1 und 2 b))

 

Der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern erstellt in Zusammenarbeit mit den mit der Zucht des Lewitzers befassten Züchtervereinigungen zum 31.10.2005 eine Liste der bisher an der Entwicklung der Rasse Lewitzer beteiligten Zuchtpferde (Ursprungsliste).

-          Teil I: die mit der Rassebezeichnung Lewitzer bzw. Pinto-Typ Lewitzer versehenen Zuchtpferde und im

-          Teil II: die an der Zucht des Lewitzers bzw. Pinto-Typ Lewitzer beteiligten Pferde anderer genealogischer Herkünfte.

Die im Teil I und II der Ursprungsliste aufgeführten Pferde können im Rahmen des Bestandsschutzes auch über den 31.10.2005 im Zuchtprogramm des Lewitzers weiter genutzt werden.

Das Zuchtziel wird mit der Methode der Reinzucht angestrebt. Dem gleichgestellt ist die Hereinnahme von Genen des  englischen und arabischen Vollblutes sowie des Deutschen Reitponys. Die Einbeziehung von Hengsten der genannten Populationen, die zur Erreichung der im Zuchtprogramm festgelegten Ziele förderlich sind, erfolgt als Einzelanerkennung.

Bis zum 31.10.2005 gilt:

Bei der Veredlungszucht muss ein Elternteil Lewitzer sein und der andere Elternteil einer anderen, in der Anpaarungstabelle genannten Rassen angehören:

Deutsches Reitpony, Kleines Deutsches Reitpferd, Connemara, New Forest, Pinto mit Tobia-noscheckung (WH < 155 cm), Welsh Pony Sekt. B, Arabisches Vollblut, Englisches Vollblut oder Anglo Arabisches Vollblut.

 

 

Hengste oder Stuten

Lewitzer

 

DR

KlRpf

Conne

NF

Pinto*

Welsh B

Araber

Engl. Vollblut

Ang. Araber

Lewitzer

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

* nur Tobianoscheckung und WH ≤ 155 cm

 

Ab dem 01.11.2005 gilt:

Zur Veredlung zugelassen sind ausschließlich geprüfte Hengste der Rassen Deutsches Reitpony, Arabisches Vollblut und Englisches Vollblut. Die Zulassung der Hengste in das Hengstbuch I erfolgt auf dem Wege der Einzelhengstanerkennung. Die Züchtervereinigungen, die einen Hengst zur Veredlung anerkannt haben, melden jeweils selbstständig zum Zuchtjahresende die von Ihnen anerkannten Veredlerhengste an den Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. als Ursprungszuchtbuch führende Organisation.

Veredlerhengste müssen die unter § 519 d aufgeführten Mindestleistungen nachweisen.  

 

 

Hengste

Lew. Sekt. A und B

 

DR *

 

 

Arab. Vollblut *

 

Engl.Vollblut *

 

 

Stuten

Lewitzer Sekt. A und B

x

x

x

x

 

 

* Einzelhengstanerkennung in das Hengstbuch I durch die betreuenden Züchtervereinigungen unter Beachtung der Mindestleistungsanforderungen und der Meldepflicht an die das Ursprungszuchtbuch führende Organisation

 

Einfarbige Stuten sollten im Rahmen des Lewitzer Zuchtprogramms nur von plattengescheckten Hengsten (HB I) gemäß Zuchtmethode belegt werden.

 

§ 519c Unterteilung der Zuchtbücher

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 e))

 

1. Das Zuchtbuch für Hengste wird als Hauptabteilung geführt.  

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte

·        Hengstbuch I und

·        Hengstbuch II. 

 

2. Das Zuchtbuch für Stuten wird als Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt geführt.  

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte

·        Hauptstutbuch I  und

·        Hauptstutbuch II  . 

Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das

Ÿ         Vorbuch

 

Das Vorbuch ist ab dem 31.10.2005 geschlossen.  

3. Die Eintragung von Hengsten und Stuten erfolgt in den Farbsektionen A und B.

 

Die Zuordnung zu den Farbsektionen A und B erfolgt durch Angliederung der Buchstaben A bzw. B im Anschluss an die Rassebezeichnung.

 

                  Sektion A               ausschließlich Tobianoscheckung (Plattenscheckung) in  

                                               allen Grundfarben - außer Schimmel

 

                  Sektion B              alle anderen Farben - außer Overo- und Tigerscheckung

  519d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher

(im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen § 1a Nummer 2 e) und f))

 

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.

 

Eintragungsmerkmale:

1.   Typ (Rasse- und Geschlechtstyp)

2.   Körperbau

3.   Korrektheit des Ganges

4.   Schritt

5.   Trab

6.      Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)

7.   Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)

8.   Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpony)  

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.

 

(1)   Zuchtbuch für Hengste

 

(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Lewitzer Hengste der Sektion A, deren Väter und Väter der Mütter in das Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einem der Hauptabteilung entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind (mindestens zwei Generationen vollständige Abstammung),

·        die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung nach § 14 ZBO / MV / MV mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

·        die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (8) ZBO / MV / MV die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen,

·        Hengste mit Widerristhöhe ab 137 cm: die bei der Hengstleistungsprüfung nach § 519f (A) oder (B) ZBO / MV / MV die Endnote 6,5 und besser erreicht haben und keine der gemittelten absoluten Merkmalsnoten unter 5,0 liegt.

·        Hengste mit Widerristhöhe unter 137 cm: die bei der Hengstleistungsprüfung nach § 519f (A) ZBO / MV / MV die Endnote 6,5 und besser erreicht haben und keine der gemittelten absoluten Merkmalsnoten unter 5,0 liegt.

·       Hengste der zugelassenen Veredlerrassen erfüllen die Anforderungen an die

Leistungsprüfung, wenn sie eine mindestens 30-tägige Stationsprüfung entsprechend Vorgabe gem. § 519 f ZBO / MV / MV (Lewitzer) mit einer Gesamtnote, die mindestens dem Durchschnitt der Prüfgruppe entspricht, absolviert oder vergleichbare Anforderungen gem. § 519 f  ZBO / MV / MV (Lewitzer) erreicht haben.

·        Hengste der zugelassenen Veredlerrassen erfüllen die Anforderungen auch dann,

wenn nachstehende sie Anforderungen erfüllen:

 

1.      Veranlagungstest für Reitpferde auf Station (Höchstalter 48 Monate):

dressurbetonte Endnote > 7,5 oder springbetonte Endnote > 7,5.

Für die Hengste wird eine max. Deckerlaubnis bei Erfüllung der unter 2.1. – 2.2.

bezeichneten Mindestanforderungen bis zum vollendeten 60. Lebensmonat

(5. Lebensjahr) folgenden 31.10. gewährt.

 

2.      Hengstleistungsprüfung-Zuchtrichtung Reiten auf Station (> 70-Tage-Test)

Gesamtindex ³ 100 Punkte bzw. einen Teilindex (Dressur oder Springen) ³ 110 Punkte

 

3.      Turniersportprüfungen

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn Erfolge in Turniersportprüfungen nachgewiesen werden können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt.

Für Hengste der Veredlerrassen werden folgende Turniersportergebnisse berücksichtigt:

      3.1.      die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur oder Springen der Kl. S

oder

      3.2.      die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit der Kl. M oder S

 

4.           integrierte Zuchtwertschätzung  FN

4.1.            integrierter Zuchtwert Dressur > 100 (Sicherheit > 50 %)

und

integrierter Zuchtwert Springen > 100 (Sicherheit > 50 %)

oder

4.2.            integrierter Zuchtwert Dressur > 110 (Sicherheit > 50 %)

oder

4.3.            integrierter Zuchtwert Springen > 110 (Sicherheit > 50 %)

 

5.      Hengstleistungsprüfung Zuchtrichtung Rennpferd

Hengste der Zuchtrichtung Rennpferd  erfüllen die Leistungsanforderungen dann, wenn sie in Flachrennen ein GAG von 80 kg oder im Hindernisrennen von 85 kg oder 75 kg in Flachrennen und 80 kg im Hindernisrennen bei mindestens 20 Starts in drei Rennzeiten erreicht haben und der Nachweis incl. Bestätigung der Rassezugehörigkeit vom Direktorium für Vollblutzucht im Original zur Körung vorgelegt wird.  

Hengste der Sektion B können nicht in das Hengstbuch I des Zuchtbuches eingetragen werden.  

Hengste der Rasse Lewitzer, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern.  

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliederzüchtervereinigung ist von anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliederzüchtervereinigungen unter Einreichung und Bezugnahme auf das Protokoll der Bewertung der äußeren Erscheinung und sofern gefordert, des Leistungsprüfungs- und/oder Zuchtwertschätzprotokolls zu übernehmen. 
 

(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen zur Eintragung in die Hauptabteilung nach 1.1  und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können.

 

In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können.

 

(2) Zuchtbuch für Stuten  

(2.1) Hauptstutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im dritten Lebensjahr Stuten der Sektion A deren Väter im Hengstbuch I oder einer entsprechenden Abteilung des Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter und mütterlichen Großmütter in das Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

·        die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZBO / MV / MV eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.

 

Die Eintragung von Stuten in das Hauptstutbuch I  einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszuchtvereinigung ist von anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedsorganisationen unter Einreichung und Bezugnahme auf das Protokoll der Bewertung der äußeren Erscheinung zu übernehmen.

 

(2.2) Hauptstutbuch II     (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im dritten Lebensjahr Stuten der Sektion A und B, deren Väter mindestens in das Hengstbuch II oder einer entsprechenden Abteilung des Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter und mütterlichen Großmütter in das Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind.

 

(2.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

In das Vorbuch werden Stuten eingetragen, die die Abstammungsvoraussetzungen nach zur Eintragung in die Hauptabteilung (mindestens zwei Generationen Abstammung) nicht erfüllen, jedoch identifiziert und den Merkmalen der Rasse Lewitzer entsprechend beurteilt wurden.

Das Vorbuch wird am 31.10.2005 geschlossen.

§ 519e Ausstellung von Zuchtbescheinigungen

Für jedes Pferd, dessen Eltern in die Hauptabteilung der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO / MV / MV als Abstammungsnachweis ausgestellt. Für jedes Pferd, dessen Vater in die Hauptabteilung und die Mutter in das Vorbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO / MV / MV als Geburtsbescheinigung ausgestellt.

Die Nachzucht von Stuten, die die Anforderungen für die Hauptabteilung des Zuchtbuches nicht erfüllen und vor dem 31.10.2005 im Vorbuch eingetragen waren, erhält ab dem 01.11.2008 keine Zuchtbescheinigung gemäß § 10 ZBO / MV / MV für die Rasse Lewitzer.

 

 

Hengste          x                Stuten                                            Zuchtbescheinigung

Hengstbuch I                   Hauptstutbuch I oder II              Abstammungsnachweis                   

Hengstbuch II                  Hauptstutbuch I oder II                                                    

Hengstbuch I oder II        Vorbuch                                        Geburtsbescheinigung

    

 

 


 


Heimke Thiel
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